verkündete Rechtsanwalt Buchholz, aus der Kanzlei Berger, im Namen seiner Mandantin Euroweb und im Beisein des Herrn Fratzscher am 10.05.2012 vor dem OLG Düsseldorf. Dies allein scheint mir, angesichts der Vielzahl, in der heutigen Zeit kaum noch eine Erwähnung wert, die Umstände, welche zu dieser Rücknahme führten sind allerdings höchst interessant und werfen, wie ich finde, ein sehr düsteres Licht auf das Rechtsempfinden des Kanzleiinhabers Berger, dessen Kanzlei ständig die Interessen der Firma Euroweb und deren Satelliten – Firmen vor Gericht vertritt.
Im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem OLG Düsseldorf sollte durch Zeugenvernehmung u.a. geklärt werden, ob dem Referenzkunden ein kostenloses Kündigungsrecht durch den ADM der Firma Euroweb eingeräumt worden war, so wie der Referenzkunde zu berichten wusste. Auf Seiten des beklagten Referenzkunden war eine Angestellte und für die Firma Euroweb der entsprechende ADM durch das Gericht geladen. Die Zeugen wurden gemäß §395 Abs. 1 ZPO zur Wahrheit belehrt, insbesondere auch über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Wahrheitspflicht ist auf Seite 1 des Protokolls zu lesen und dennoch scheint die Wahrheit ein extrem dehnbarer Begriff zu sein, wie der Verlauf der Vernehmung zeigen sollte.
Nach der Anhörung des Referenzkunden wurde dessen Angestellte als Zeugin vernommen und bestätigte dessen Ausführungen zum eingeräumten Kündigungsrecht glaubhaft, konnte dabei auch umfänglich erklären, warum sie den Ablauf des Gespräches und des darauf folgenden Rechtsstreites gut erinnern kann. Auch mehrmaliges insistieren des Senats erbrachte keinerlei Hinweise auf mögliche Absprachen zur Zeugenaussage mit dem Beklagten oder dessen Rechtsbeistand.
Nach Entlassung der Zeugin und kurzer Beratungsunterbrechung wurde nun der ehemalige ADM der Firma Euroweb zur Sache vernommen. Er kann sich erinnern im Auftrag der Firma Euroweb Referenzpartner gesucht zu haben, an Einzelheiten des Gesprächs mit dem Beklagten hat er keine konkrete Erinnerung, jedoch ein kostenloses Kündigungsrecht wurde nie eingeräumt und somit hier natürlich auch nicht. Der Zeuge erklärt auf Nachfrage des Senats, er habe nach Erhalt der Ladung ein Telefonat mit der Kanzlei Berger geführt, in welchem ihm der Sachverhalt erklärt und er zur Wahrheit gemahnt worden sei. Weitere Nachfragen des Rechtsanwalts Buchholz und des Senats zu mündlichen Zusagen auch im Zusammenhang mit dem Rücktritts- und Kündigungsrecht waren wenig ergiebig. Auf Nachfrage des Rechtsanwaltes Wachs bestreitet der Zeuge jemals kostenlose Leistungen versprochen zu haben und auch mündliche Zusagen seien nie gemacht worden, dies stellt Rechtsanwalt Wachs allerdings durch Zeugnis eines anderen, von eben diesem ADM „geköderten“, Referenzpartners unter Beweis, was natürlich sofort durch Herrn Buchholz bestritten und als verspätet gerügt wird. Die Sitzung wird erneut zur Beratung unterbrochen, um nach 5 Minuten unter Anwesenheit aller Beteiligten mit der weiteren Vernehmung des Zeugen fortgesetzt zu werden.
Auf Nachfrage des Senats erklärt der ehemalige ADM der Firma Euroweb, er habe im Rahmen dieses Verfahrens einen telefonischen Kontakt mit der Kanzlei Berger gehabt. Zudem habe es unmittelbar vor dem heutigen Termin ein Gespräch mit dem Kanzleiinhaber Berger gegeben.
„Bei diesem Termin wurde allerdings nicht eine Vorgabe gemacht, was ich zu sagen habe oder was ich nicht zu sagen habe“.
„Es ist so, dass mit mir auch durchgesprochen wurde, welche Fragen eventuell auf mich zukommen konnten. Es wurde aber nicht gesagt, was ich auf diese Fragen zu antworten hätte.“
Kurioserweise hatte der Senatsvorsitzende kurz vor Beginn der Verhandlung einen Telefonanruf einer Richterin am LG Düsseldorf erhalten, in welchem diese ihre Wahrnehmung wie folgt schilderte
„…., dass eine Person, deren Beschreibung auf den Zeugen L::: passe, mit Rechtsanwalt Berger im Luisencafe gesprochen habe und dort im Einzelnen erörtert worden sei, was er sagen dürfe und was er nicht sagen dürfe.“
Demnach scheint es also doch ein “konspiratives” Treffen des Kanzleiinhabers Berger mit dem Zeugen der Klägerseite zum Zwecke eines “Briefings” gegeben zu haben.
Der Zeuge, darauf angesprochen:
„ Es ist richtig, dass mit mir die Fragen durchgesprochen worden sind und auch gesagt worden ist, was ich sagen soll.“
„Ich wurde nicht angestiftet, etwa die Unwahrheit zu sagen.“
Eine erneute Unterbrechung zur Beratung folgte und der Senat teilte nach Wiederaufnahme die vorläufige, jedenfalls für mich wenig überraschende, Beweiswürdigung mit. Den Aussagen auf Seiten des beklagten Referenzkunden wollte der Senat eher folgen und gehe folglich auch davon aus, dass ein kostenloses Kündigungsrecht eingeräumt worden war. Die Aussage des ehemaligen Euroweb-Mitarbeiters erschien dem Senat eher unglaubhaft.
Nach einer weiteren Unterbrechung erklärte Herr Buchholz die oben erwähnte Rücknahme der Berufung.
Meines Wissens nach saßen der Herr „Rechtsanwalt“ Berger und die „Gerichtsreporterin Gisela“ im Zuhörerraum und verfolgten das Geschehen, ersterer gar ohne zu erröten, aber auch ohne die falschen Angaben des ADM zu korrigieren. Ich hoffe ein solches Verhalten wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingehend geprüft und bei Bedarf auch entsprechend geahndet. Muss nicht gar ein solcher Vorgang zu weiteren Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben werden – immerhin besteht hier, zumindest nach meinem Dafürhalten, der Verdacht einer Anstiftung zu einer Falschaussage und damit ein Straftatbestand?
Die geschilderte Sitzung fand im übrigen vor dem 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf ( Az.: I-5 U 105/11 ) statt, der in der Vergangenheit schon häufiger in Berufungsverhandlungen der Firma Euroweb zu entscheiden hatte. Das aufmerksame, umsichtige und folgerichtige Verhalten sowohl der Richterin am LG Düsseldorf, wie auch des hier entscheidenden Senats sei noch besonders lobend erwähnt.
Persönlich empfinde ich das Verhalten des Herrn Berger als einen Schlag ins Gesicht von Justitia und einem Organ der Rechtspflege unwürdig.
Auch die bisher so „objektiv“ berichtende „Gerichtsreporterin Gisela“ scheint zu diesem skandalösen Verhalten verständlicher Weise keine Worte zu finden und verzichtet somit lieber auf eine Berichterstattung, obgleich persönlich anwesend. Sollten Ihr allerdings die wesentlichen Aussagen in dieser Sitzung, aus welchen Gründen auch immer, entgangen sein, stehe ich ihr gerne mit einem Sitzungsprotokoll zur Seite – nicht, dass sie später wieder über die bösen Blogger, die doch gar keine sind, berichten muss, nur weil diese besser informiert sind.
