Ein weiteres Gericht bestätigt arglistige Täuschung durch die Euroweb Internet GmbH

Nachdem bereits das Landgericht Hildesheim im Januar des vergangenen Jahres im Verfahren 7  S 232/09 eine arglistige Täuschungshandlung durch die Euroweb Internet GmbH erkannt hatte, wird diese Auffassung durch das Amtsgericht Waiblingen im Verfahren 7 C 798/10 durch das Urteil vom 20.12.2011 bestätigt. Da die Rechtsanwaltskanzlei Berger im Namen ihrer Mandantin Euroweb Berufung gegen das “Waiblinger-Urteil” einlegte, ist dieses bisher noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Es könnte sich hier jedoch eine äußerst interessante Konstellation ergeben, sollte die Berufung durchgreifen und das Landgericht Stuttgart nicht dem Amtsgericht Waiblingen folgen können, so dürfte aufgrund der divergierenden Rechtsprechung der Weg zum BGH geebnet sein. Die Sachlage scheint mir absolut vergleichbar zu sein und der BGH hatte bereits im Revisionsverfahren zum “Hildesheimer-Urteil” Gelegenheit die Argumente zu prüfen und zu werten. Das Ergebnis ist bekannt und führte zur Rücknahme der Revision durch die Rechtsvertreter der Euroweb Internet GmbH.

Meiner Ansicht nach geht die Düsseldorfer Firma hier ein erhebliches Risiko ein                   – unterliegt man in der Berufungsverhandlung, so ist ein weiteres Mal die Geschäftsmethode der Euroweb Internet GmbH als arglistige Täuschung der Referenzkunden gebrandmarkt. Gewinnt man die Berufung, dürfte der Weg nach Karlsruhe zum BGH vorgezeichnet sein und diesmal könnte man sich nicht um ein negatives Urteil drücken. Der Senatsvorsitzende ließ in der vorgenannten Revisionsverhandlung, nach meiner Wahrnehmung, keinerlei Zweifel an seiner Rechtsauffassung und wird diese in der Zwischenzeit vermutlich nicht grundlegend geändert haben.

Man darf also sehr gespannt sein was sich in dieser Angelegenheit noch ergibt und der obsiegenden Partei und deren Rechtsbeistand gratulieren – weiter so.

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Euroweb und die Rechtsanwaltskanzlei Berger

Eigentlich sollte hier ein Beitrag über die jüngst veröffentlichte Jahresabrechnung 2010 der Firma Euroweb Internet GmbH stehen, ein neuer Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei Berger auf deren eigener Homepage darf meiner Meinung nach aber nicht unkommentiert bleiben.

Da rühmen sich die ehemaligen Jurastudenten und heutigen “Euroweb-Geldeintreiber” auch das LG Dresden halte den Kalkulationsvortrag im Rahmen des § 649 BGB der Firma Euroweb für schlüssig und veröffentlichen vermutlich zur Selbstbeweihräucherung auch das Protokoll zur Verhandlung nebst Anerkenntnisurteil.

Dem hier betroffenen Referenzkunden der doch so sozial eingestellten Firma Euroweb wurde auch nach Klageerweiterung Prozesskostenhilfe genehmigt. Die Rechtsanwaltskanzlei Berger nannte diese Prozesskostenhilfe unlängst, wenn ich recht erinnere, Armenrecht.

Meinem Verständnis nach wurde hier (mal wieder) ein “Selbstständiger” durch eine klug ausgedachte und gut umgesetzte “Antiverkaufsstrategie” zu einer Unterschrift unter einen Vertrag gebracht, die er nach weiterer Zeit zum Überlegen vermutlich nie getätigt hätte. Und auch wenn die Tinte der Unterschrift unter dem Vertrag noch nicht trocken ist, möchte die Firma Euroweb für ihr Nichtstun über 7000 Euro kassieren. Ich stelle mir hier nicht die Frage warum der “Referenzkunde” unterschrieben hat – ich habe auch meine Erfahrungen sammeln dürfen, allerdings darf sicherlich nach der Seriosität des Anbieters gefragt werden, der mit seiner fragwürdigen Geschäftsmethode die Unterschriften zur Erstellung von “nicht günstigen” Internetauftritten auch mit Hilfe von arglistiger Täuschung erreicht.

Wer eher übersichtliche monetäre Ressourcen sein Eigen nennen darf sollte sich keinesfalls dahingehend beraten lassen, dass ein neuer Internetauftritt (auch als Referenzpartner) die Lösung sein könnte. Wenn nach einigen Stunden der Überlegung dann doch die Erkenntnis gereift ist hier einen falschen Weg eingeschlagen zu haben, so lässt sich der große Partner auch diese Erkenntnis fürstlich entlohnen und hat dabei einen treuen Gehilfen mit Niederlassungen in Düsseldorf und Köln.

Vielleicht möchten die ehemaligen Jurastudenten mit der Berichterstattung über den grandiosen Sieg aber auch nur von anderen Urteilen ablenken, die in jüngster Vergangenheit ein ganz anderes Licht auf die Geschäftsmethoden der Euroweb-Group und der Rechtsanwaltskanzlei Berger werfen. Da hört man doch einiges aus dem “Schwabenländle” und in Berlin hat sich eine sehr engagierte Mitarbeiterin des “Düsseldorfer Kreises” weit aus dem Fenster gelehnt und sollte sich so langsam Gedanken über mögliche Folgen machen .

Eigenes Fazit:

Wenn es ein Unternehmen nötig hat sich auf Selbstständige zu konzentrieren, nur weil diese in der deutschen Rechtssprechung weniger Schutz geniessen, sollte Vorsicht geboten sein. Wenn dieses Unternehmen dann mit aller Macht versucht Geld zu generieren, obwohl im Vorfeld die begrenzte Kaufkraft des Gegenübers schon bekannt sein dürfte, so sollte Abneigung einsetzen. Wenn ein solches Unternehmen mit Hilfe von advokatischen Winkelzügen auch noch das letzte Hemd des “Referenzkunden” im eigenen Kleiderschrank unterbringen möchte bleibt nur eine deutliche Abstandsnahme von solchen Unternehmen, ihren Gehilfen und ihren Geschäftspraktiken.

 

 

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Euroweb unterliegt gleich in 3 Prozessen

Der Negativtrend der Euroweb Internet GmbH vor Gericht scheint sich auch im neuen Jahr fortzusetzen. Erging im Dezember des letzten Jahres, kurz vor Weihnachten, durch das LG Düsseldorf noch ein Versäumnisurteil gegen die Firma Euroweb, folgen zu Jahresbeginn nicht ein, nicht zwei, sondern gleich drei Verzichtsurteile zum Nachteil der “Euroweb-Group”.

Damit wurden drei Vorbehaltsurteile von drei verschiedenen Kammern des AG Düsseldorf aufgehoben und drei weitere Referenzkunden konnten sich von der Euroweb befreien (i.S.v.trennen). Nun darf man sich getrost die Frage stellen warum Euroweb nebst rechtlicher Entourage den Weg in Verzichtsurteile sucht, wurde doch bisher auch immer wieder bis vor den Bundesgerichtshof geklagt.

Mögliche Antworten liegen eben auch hier verborgen, liess  der Senatsvorsitzende des siebten Senates beim BGH, nach meinem Verständnis, doch keinen Zweifel an seiner Ansicht zu den Geschäftspraktiken der Euroweb. Sind also die rechtlichen Argumente der Referenzkunden so stark, dass u.U. eine divergierende Rechtsprechung deutscher Gerichte zu befürchten ist, so bleibt für die Rechtsanwaltskanzlei Berger nur der Weg in die Niederlage, um weiteren Schaden abzuwenden. Man verzichtet wohl auf einige Einnahmen, läuft aber nicht gleich Gefahr durch ein scheinbar absehbares Urteil des BGH  das komplette Geschäftsmodell aufs Spiel zu setzen. Bleibt der Steitwert, wie von der Kanzlei Berger richtig dargestellt, unter einer Grenze von 20.000 €, so ist dem Referenzkunden der Gang zum BGH verwehrt. Keine Regel ohne Ausnahme – entscheiden gleichrangige deutsche Gerichte in gleichartig gelagerten Fällen grob unterschiedlich, so spricht man von divergierender Rechtssprechung, die ebenfalls zum obersten deutschen Gericht führen kann ohne den genannten Streitwert erreicht zu haben.

Geldmangel auf Seiten des selbsternannten Marktführers schliesse ich in diesem Zusammenhang ebenso aus wie die Wandlung vom Saulus zum Paulus und so bleiben mir nicht mehr viele Denkmodelle, die das Vorgehen in den genannten drei Verfahren logisch erscheinen lassen. Allenfalls könnte ich mir nach Betrachtung der Veröffentlichungen auf den Webseiten der Kanzlei Berger LLP eine Ablenkung und Ressourcenbindung durch einen “gerichtsbekannten Blogger” aus Kassel vorstellen (herzhaft lachend).

Sei es drum – herzlichen Glückwunsch den ehemaligen Referenzkunden zur wiedergewonnenen Freiheit und dem erfolgreichen Rechtsanwalt zu “drei weiteren Kerben”.

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Euroweb wieder Thema im TV

Wieder sind die Geschäftspraktiken der Firma Euroweb Gegenstand der Berichterstattung. Nach meinen Informationen berichtet “rbb” am morgigen Montag, dem 16.01.2012 um 20.15 Uhr über einen weiteren unzufriedenen Referenzkunden und seine “Erlebnisse” mit der Firma Euroweb.

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Neues aus dem Kuriositätenkabinett Euroweb – Berger II

Meiner Meinung nach dürfte uns im Zusammenhang mit den Verlautbarungen aus Richtung “Euroweb – Webstyle und Konsorten(=Berger)” eigentlich nichts mehr überraschen und doch – Sie schaffen es immer wieder !!

Da glaubte ich bisher, die Firma Webstyle habe im Jahre 2009 einen ganz besonders fleißigen Mitarbeiter gefunden, der tatsächlich in der Lage war die anstehenden Aufgaben abzuarbeiten und somit auch zu Recht “Mitarbeiter des Jahres” genannt werden durfte und schon wird ein “Nichtmitarbeiter 2010″ präsentiert, der sich laut Pressemitteilung in mindestens 60 Webdesigner teilen kann.

Berichtete die Firma Webstyle in ihrem Jahresabschluß 2009 noch von einem Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt, so reduzierte sich diese Zahl im Abschlußbericht 2010 erneut und es blieben 0 Mitarbeiter,

die doch erhebliches Potential entwickelten, glaubt man den Seiten http://www.webstyle-erfahrung.de .

Aber nicht nur die “Erfahrungsseiten” der Webstyle stimmen mich nachdenklich, auch eine Pressemitteilung vom 28.07.2010 lässt mich aufhorchen, wird hier doch von 60 Webdesignern am Berliner Standort der “Webstyle GmbH” gesprochen. Dies nicht mal von Irgendjemanden – Nein, die damalige Pressesprecherin der “Webstyle GmbH” wurde als Kontaktperson genannt.

Nun scheint die “Webstyle GmbH” zumindest ab 06/2010 doch einen Mitarbeiter gehabt zu haben, auch wenn dieser nach eigener Auskunft überwiegend für Euroweb tätig war.

Auch die Daten aus 2010 liegen hier vor, sorry – ich greife vermutlich vor.

Sollte jemand glauben, die “Erfahrungsseiten der Webstyle” seien nur ein Fake oder auch jederzeit negierbar – folgender Hinweis:

Ich hoffe nicht nur mir kommen diese Aussagen und Darlegungen etwas “Suspekt” vor, ich wünschte auch das Finanzamt und die Staatsanwaltschaft würden einen genaueren Blick auf die Abrechnungen der “Webstyle”, “Euroweb” – folglich “Euroweb-Group” werfen.

Wenn aus 0 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt plötzlich 60 Webdesigner am Standort Berlin werden, wundert mich der folgende, vermutliche, Realitätsverlust keineswegs.

Da behauptet der Herr Preuss in einer Versicherung an Eides statt folgendes:

Da ist also die Maxclip GmbH, Düsseldorf,  laut Testat des Steuerberaters vom 25.08.2011 eine 100%ige Tochter der Euroweb Internet GmbH und trägt wohl nicht unwesentlich zu einer aktiven Gesamtkundenzahl bei. Dies wird von Herrn Preuss, obgleich er es besser wissen muss, in einer Versicherung an Eides statt erklärt.

Die Firma “Maxclip” war zu dieser Zeit nicht mehr existent, da sie spätestens mit der Bekanntgabe durch das AG Düsseldorf vom 07.06.2011 in die Ruhrgebiet Online Service GmbH umbenannt war.

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 48232 Bekannt gemacht am: 07.06.2011 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
03.06.2011

Maxclip GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Ruhrgebiet Online Services GmbH.

War da nicht auch von “unrichtig “die Rede?

Diese Firma Ruhrgebiet Online Services GmbH  ist uns mittlerweile hinreichend im Zusammenhang mit der WAZ-Onlineservice bekannt und bleibt auch weiterhin unter Beobachtung.

Anfang 2012 möchte sich die Euroweb in einem neuen Kleid präsentieren und wechselt folglich den Internetauftritt. Leider werden “Altlasten” mitgeschleppt und fragwürdige Aussagen finden weiterhin keine Beantwortung – ganz im Gegenteil werden bei mir weitere Zweifel geweckt. Hosting auf eigenen Servern scheint keineswegs gegeben, werden doch über eine halbe Million Euro ausgegeben, um solche Dienstleistungen einzukaufen und auch die 3 mal jährlichen Aktualisierungen scheinen nicht nur für “Referenzkunden” kostenfrei zu sein, wie es häufig impliziert wird.

Leider ist auch dieser Beitrag viel zu kurz gefasst und viele Informationen und Unterlagen müssen ungenutzt im Background verbleiben, ein Ende ist zur Zeit nicht absehbar, aber auch für 2012 habe ich mir einiges vorgenommen und hoffe auf eure Hilfe.

Happy new year – ihr wisst für wen !

 

 

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Euroweb verliert weiteren Prozeß vor dem LG Düsseldorf

Ein weiteres Partnerunternehmen der Euroweb Internet GmbH wurde von dieser vor Gericht gezerrt und kann sich jetzt über die Niederlage der Euroweb freuen.

Wie aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung ersichtlich ist, wollte die Rechtsanwaltskanzlei Berger im Namen der Euroweb  plötzlich in der Berufungsverhandlung zum zuvor gewonnenen Urkundenprozeß von diesem Abstand nehmen, was der Rechtsbeistand des Referenzkunden jedoch rügte und den Erlass eines Versäumnisurteils beantragte.

Dieses ist unter 21 S 204/10 abrufbar und läßt letztlich nur schwer erkennen, warum die Rechtsanwaltskanzlei Berger die Flucht in die Säumnis wählte. Die 14-tägige Frist bis zur Rechtsgültigkeit des Urteils werden die ehemaligen Jurastudenten wohl nicht versäumen und die Chance nutzen, um weiteren Vortrag zu halten – man(n) darf gespannt sein.

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Euroweb und der 5. Senat des OLG Düsseldorf

Bereits im November berichtete die Düsseldorfer Niederlassung der Rechtsanwaltskanzlei Berger auf ihrer Webseite über einen ergangenen Hinweisbeschluss des 5. Senates des OLG Düsseldorf. Wie so häufig fällt auch diesmal wieder die eindimensionale Betrachtungsweise des Schriftstückes durch die ehemaligen Jurastudenten in den Räumen der Kanzlei Berger auf. Nachdem man dort folgendes gelesen hatte;

Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist die Darlegung der Klägerin im Ausgangspunkt schlüssig, da sie den voraussichtlichen “Projektablauf” und die dafür anfallenden Kosten schildert.

wurden vermutlich entweder Sektflaschen geöffnet oder die Aufnahmekapazität der Juristen überschritt das höchstzulässige Limit. Es bleibt mir jedenfalls unverständlich warum nicht auch weiter zitiert wird, wenn man den kompletten Hinweisbeschluss  zum Download anhängt. Führt der Senat doch weiter aus;

Zweifelhaft ist allerdings, ob die Klägerin ihrer sekundären Darlegungslast in Bezug auf ihren Vortrag, sie arbeite ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitern genügt hat. Denn diese Behauptung der Klägerin ist für die Beklagten nach den bisher gemachten Angaben nicht überprüfbar. Dabei spricht für eine weitergehende (sekundäre) Darlegungslast der Klägerin, dass ihrem Vortrag zu den Personalkosten für die Abrechnung besondere Bedeutung zukommt usw…

Genau diese Problematik führte im Verfahren 33 O 73/11 vor der 3. Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf zu einer weiteren Niederlage der Euroweb vor Gericht.

Aber auch die weiteren Ausführungen des 5.Senats auf Seite 4 und der Vergleichsvorschlag sprechen nicht zwingend für Euroweb.

Die Behauptung  der Kanzlei Berger auf deren Webseite es “werden alle zukünftigen Berufungsverfahren nunmehr durch den 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf abschließend entschieden werden…” halte ich für extrem fragwürdig, zieht man den Geschäftsverteilungsplan des OLG Düsseldorf zu Rate ergibt sich folgendes Bild:

23. Zivilsenat
1.
Streitigkeiten aus Werk- und Baubetreuungsverträgen, aus der Lieferung von Sachen im Sinne von § 651 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 GSB
a) aus dem Landgerichtsbezirk Düsseldorf, soweit die 7., 8, 9., die 13., die 14a bis 14e oder die 16. Zivilkammer sowie die 1. bis 3. oder die 10. Kammer für Handelssachen entschieden hat,
b) aus dem Landgerichtsbezirk Kleve,
c) aus dem Landgerichtsbezirk Mönchengladbach, soweit nicht der 22. Zivilsenat zuständig ist,
soweit nicht der 9. oder 12. Zivilsenat zuständig ist.

und weiter

5. Zivilsenat
1.
Streitigkeiten aus Werk- und Baubetreuungsverträgen, aus der Lieferung von Sachen im Sinne von § 651 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 GSB aus dem Landgerichtsbezirk Düsseldorf, soweit nicht der 12. oder der 23. Zivilsenat zuständig ist.
2.
Die nicht besonders aufgeführten Streitigkeiten mit den Anfangsbuchstaben C, I, U und Y.

Sollte nicht mittlerweile ein neuer Geschäftsverteilungsplan des OLG vorliegen oder sich der 23. Zivilsenat des OLG Düsseldorf  in Sachen Euroweb für befangen erklärt haben könnte man hier evtl. auch von einer unwahren Tatsachenbehauptung sprechen.

 

Kommen wir aber zum eigentlichen Thema zurück und beschäftigen uns weiter mit vorliegenden Ausführungen der Firma Euroweb zu deren Kalkulationen vor dem 5.Senat des OLG Düsseldorf. Man entschuldige mir schon jetzt die umfangreichen Zitate aus dem Schriftsatz der Kanzlei Berger an das OLG, doch ich fürchte nur so ist mein Zweifel an den Ausführungen definitiv nachvollziehbar.

Die Rechtsanwaltskanzlei Berger benennt mal wieder die von der Firma Euroweb zu erbringenden Leistungen, ich zitiere:

“Des weiteren hätte die Beklagte durch fest angestellte Mitarbeiter die Verfügbarkeit der benötigten Domains anhand der vom Kunden angegebenen Wunschdomainnamen recherchiert, registriert und gepflegt, um den Internetauftritt des Kunden zu hosten sowie eine eigenständige Administration der Web-Email-Oberfläche zu ermöglichen. Die Beklagte hätte zu diesem Zweck eine ständige Verfügbarkeit und eine tägliche Sicherung der Daten gewährleistet und sowohl die Domains, als auch die Emailkonten auf hauseigenen Hochleistungsservern gehostet. Auch diese Leistungen wären durch fest angestellte Mitarbeiter der Beklagten erbracht worden.

Später noch:

“Der technische Betrieb der erstellten Internet-Präsenz erfolgt hierbei in einem Rechenzentrum der Beklagten,….”

und zur Krönung noch:

Nach alledem wird ersichtlich, dass die Beklagte die gesamte vertraglich geschuldete Leistung ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitern erbringt …..”

Wie schon x-zigmal vorgetragen:

Personalkosten hat die Beklagte nicht erspart, da sie sämtliche Vertragsleistungen ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitern erbringt.

Halten wir also fest, dass nach Aussage der Rechtsanwaltskanzlei Berger im Namen ihrer Mandantin Euroweb-Internet-GmbH  und somit selbsternannter Muttergesellschaft der Euroweb-Group Personalkosten ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter entstehen, hauseigene Hochleistungsserver zum hosten genutzt und von fest angestellten Mitarbeitern betreut werden.

Ein Blick auf die Jahresbilanzen der Euroweb Internet GmbH und anderer Firmen unter der Führung von Herrn Preuss, Fratzscher und Stein läßt dann aber doch anderes vermuten. So findet sich bereits im Jahresabschluß 2009 der Euroweb Internet GmbH folgendes;

“So stiegen insbesondere die unmittelbar mit den höheren Umsatzerlösen und der höheren Anzahl laufender Verträge korrelierenden Aufwendungen für bezogene Leistungen um TEUR 1.485; das sind insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Hosting der Web-Seiten.”

Diese Aussage wird durch den Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei Berger vor dem OLG Düsseldorf zu Punkt 4. Materialaufwand – Aufwendungen für bezogene Leistungen in der Jahresbilanz 2009 nicht gerade gestützt. Nach neuem Vortrag ist dieser Posten in Höhe von 2.375.307.97 Euro wie folgt in 4 Einzelposten zu unterteilen.

a) Fremdkosten für das Hosten von Webseiten in Höhe von 560.377,61 Euro.

b) Domainregistrierungs- bzw. KK Kosten in Höhe von  170.037.46 Euro.

c) Fremdproduktion von Unternehmensvideos in Höhe von 580.069,00 Euro.

d) Vermarktung, Corporate Sites, Werbung für den sog. Mutterkonzern in Höhe von 1.064.823,90 Euro.

In meinen Augen gleicht diese Darstellung einem Offenbarungseid der Euroweb-Group und protokolliert die Unmöglichkeit Unwahrheiten durch Lügen zu negieren.

Da möchte mir jemand erklären, dass ausschließlich eigene Mitarbeiter beschäftigt werden, hauseigene Server zum hosten genutzt werden und Freelancer nur für Spezialprojekte, beziehungsweise zur Abdeckung von Arbeitsspitzen eingesetzt werden und möchte gleichzeitig über 560 Tausend Euro als Ausgaben vor dem Fiskus geltend machen.

Der “Firma” [Euroweb] sind in 2009 also Fremdkosten für das Hosten von Webseiten in Höhe von 560 377,61 € entstanden.Wie bereits vorgetragen unterhält die Beklagte durch ihre Tochterfirma, die Euroweb OOD, Bulgarien, ein Hochleistungsrechenzentrum in Bulgarien, welches der Unternehmensgrppe der Beklagten zugeordnet ist, aber eine eigenständige juristische Person darstellt. Von dort werden die Kundenwebseiten gehostet.

Schon seltsam erscheint mir zudem, dass wohl auch firmeneigene Seiten “Fremdgehostet” werden. Die OSN Online Service Nuernberg, Geschäftsführer Hr. Goltermann, taucht bisher jedenfalls nicht im “Imperium der Euroweb-Group” auf und doch werden einige Euroweb-Seiten dort gehostet. ( IP 212.114.82.8)

Mir scheint hier durchaus Klärungsbedarf gegeben, ob durch die Gerichte der Republik oder zuvor durch die Finanzbehörden dürfte dabei nahezu nebensächlich sein – das Ergebnis sollte meiner Meinung nach kaum Zweifel an unlauteren Geschäftspraktiken und deren Folgen aufkommen lassen.

Zu einigen vermutlich wesentlichen Punkten konnte ich hier und jetzt noch nicht weiter ausführen, verspreche aber weitere Berichterstattung.

 

 

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Auch Werbebudget der Euroweb Internet GmbH gilt als ersparte Aufwendung

Nachdem bereits die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf den Kalkulationsvortrag gemäß § 649 BGB der Euroweb Internet GmbH für wenig glaubhaft und den Anforderungen des BGH nicht genügend erachtete, moniert die 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einen weiteren unstimmigen Punkt in den vorgelegten Kalkulationen. Bestehen auf der einen Seite erhebliche Zweifel an der Aussage man würde nur mit festangestellten Mitarbeitern Verträge erfüllen, wird jetzt der Vortrag zu den ersparten Aufwendungen für nicht schlüssig erachtet.

Der üblichen Argumentationskette folgend möchte sich Euroweb in diesem Falle ersparte Aufwendungen in Höhe von 324,95 € anrechnen lassen.

Auf Seiten des Partnerunternehmens wurde u.a. bezweifelt, dass ein, wie auf dem Marketingbogen der Euroweb vermerkt, Marketingbudget existiere, bzw. eine solche Subventionierung der Referenzpartner stattfinde. Nicht zuletzt aus diesem Grunde fühlte sich der vermeintliche Partner arglistig getäuscht. Euroweb behauptet dagegen es gäbe ein Marketingbudget, aus dem sie die Verträge für Referenzkunden subventioniere und soweit diese Budgetierung auf dem Marketingbogen vermerkt sei, so sei dies auch richtig.

Der unschlüssige Vortrag der Firma Euroweb im Hinblick auf die ersparten Aufwendungen führt dazu, dass die Klage unbegründet ist und ein weiteres Verfahren für  Euroweb verloren geht.

Nach Ansicht des Gerichts müssen, wenn man dem Vortrag der Kanzlei Berger trauen darf, weitere ersparte Aufwendungen existieren, zu denen nicht vorgetragen worden ist.

Gibt es also, wie von Euroweb behauptet, ein Marketingbudget, aus welchem die Verträge für Referenzkunden aktiv subventioniert werden, ist dieses Budget zudem für jeweilige Kunden reserviert und bleibt in Folge der Kündigung diese Subvention der Firma Euroweb erspart, so kann dieses Budget immerhin noch anderweitig verwendet werden und ist somit als ersparte Aufwendung anzusehen.

Wenn also ein  Geldbetrag X besteht, der im Rahmen von Marketingaktionen zur Subventionierung von Partnerverträgen genutzt werden soll und dazu für den jeweiligen Neupartner ein bestimmer Betrag Y aus X reserviert wird, dieser Betrag Y durch Kündigung des Vertrages aber weiterhin in  X verbleibt und somit durch Nichtgebrauch auch weiterhin zur Verfügung steht, so ist dieser Betrag erspart. Zur Höhe dieser Ersparnis hätte Euroweb im Rahmen des Verfahrens 13 O 317/10 vortragen und sich die Ersparnis auch anrechnen lassen müssen.

Diese Ausführungen scheinen auch in der Rechtsanwaltskanzlei Berger durchaus nachvollziehbar gewesen zu sein, versuchte man (nach meinen Informationen) vor Urteilsverkündung doch noch einen Vergleich zu schliessen, in welchem Euroweb sämtliche Kosten des Rechtsstreites übernehmen wollte, im Gegenzug aber Stillschweigen zu wahren wäre. Glücklicherweise liess sich der Referenzpartner nicht den Mund verbieten und wünschte die Ausurteilung. Man darf gespannt sein, welche Argumentation in der vermutlich stattfindenden Berufungsverhandlung aufgetischt wird, bis dahin herzliche Glückwünsche in den Norden an einen weiteren erfolgreichen Referenzpartner der Euroweb und seinen engagierten Rechtsbeistand.

 

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Allen Euroweb-Partnerunternehmen ….

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Gericht erkennt wenig glaubhaften Vortrag der Euroweb Internet GmbH

Nachdem die 3. Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf bereits in der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2011  darauf hinwies, dass es die Klage der Euroweb Internet GmbH gegen ein “Referenzunternehmen” für unschlüssig hält und dies auch an einer bereits radierten Rechtssprechung im Bezirk des OLG Düsseldorf festmacht,  folgte nun das, jedenfalls in seiner Deutlichkeit überraschende Urteil in dieser Angelegenheit.

Fazit:

Die Euroweb-Group unterliegt in einem weiteren Verfahren und hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen. Es besteht insofern kein Anspruch auf Zahlung eines Entgeldes, da die Klage per se nicht begründet ist.

Hintergründe:

Ein Internet-System-Vertrag mit der Firma Euroweb Internet GmbH wurde geschlossen, ein weiterer “Referenzkunde” aquiriert und ein Vertrag nach (mittlerweile wohl) bekanntem Schema erstellt. Diesmal sind 140 € zzgl MwSt pro Monat, selbstverständlich Jährlich im Voraus, zu zahlen – und auch die 199 € Anschlussgebühren werden in Rechnung gestellt. Die Unterschrift des “Partnerunternehmers” erfolgte im eher kurzen Monat Februar am 25. und bereits am 01.März.2010, direkt nach dem Wochenende, ließ der soeben gewonnene “Referenzkunde” Widerruf, Anfechtung und Kündigung des Vertrages erklären. Im folgenden Rechtsstreit trägt die Rechtsanwaltskanzlei Berger im Auftrag ihrer Mandantin zunächst folgenden Sachverhalt zu den Kalkulationen vor:

1) Beginn des Vertragsverhältnisses
Vertriebskosten 1 x 1812,19 1812,19
EDV-Erfassung 1 x 169,17 169,17
Domainrecherche/-einrichtung usw. 1 x 140,37 140,37
2) Erstellung der Webseite
Webtermin 1 x 276,47 276,47
Erstellung der Webseite 1 x 1367,12 1367,12
3) Laufende Kosten
Service Center 48 x 3,88 186,24
Support, Pflege, Hosting 48 x 5,32 255,36
Aktualisierungsservice 48 x 18,72 898,56

Nach Abzug der ersparten Kosten bleiben, sofern ich richtig gerechnet habe, laut Euroweb-Kalkulation 3794,88 Euro zu zahlen.

Wie in einigen anderen Verfahren auch wird durch die Kanzlei Berger plötzlich eine neue Abrechnung (angeblich) auf Basis des § 649 Satz 2 BGB vorgelegt und ein Betrag von 6570,05 Euro, zzgl MwSt. verlangt. Die Argumente dürften schon hinlänglich bekannt sein; erspart werden Fahrtkosten des Medienberaters, Porto für Rechnungen, Kleinmaterial und die Domainregistrierung, folglich 348,95 Euro.

Nicht nur ich erkenne hier einen eklatanten Widerspruch und habe Bedenken ob des Wahrheitsgehaltes des Vortrages. Auch die 3. Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf findet in ihrer Entscheidungsbegründung zum Urteil 33 O 73/11 deutliche Worte:

“Die seitens der Klägerin nunmehr dargelegten Kalkulationen stehen in einem deutlichen Widerspruch zu ihrem früheren Sachvortrag. Dies begründet erhebliche Zweifel an der Richtigkeit ihres neuen Sachvortrages.”

Daneben stellt das Gericht auch fest, dass der neue Vortrag und die neue Abrechnung der Klägerin nicht den Anforderungen der Rechtssprechung des BGH nach § 649 Satz 2 BGB genügt, da u.a. auch eine Mitteilung der kalkulatorischen Grundlagen in der Abrechnung fehlt.

Wie es vermutlich von einer Kammer für Handelssachen erwartet werden darf, werden auch die betriebswirtschaftlichen Hintergründe des Sachvortrages der Firma Euroweb kritisch hinterfragt und für wenig glaubhaft gehalten. Gerade die “dargestellten Personalkosten, unabhängig davon, ob nun ein Vertragsschluss erfolgt oder nicht, sind bereits betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar.” [.....] Für ein betriebswirtschaftlich orientiertes Unternehmen ist es aber ausgeschlossen, dass die Klägerin einen Personalstand vorhält, der es ihr ermöglicht, kostendeckend zu arbeiten, selbst wenn überhaupt kein Vertrag abgeschlossen bzw. – was bei der Klägerin wohl häufiger vorzukommen scheint- Verträge widerrufen werden oder ob tatsächlich mehrere hundert Verträge in einem Monat zu erfüllen sind. Dies bedeutet, die Klägerin muß mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem flexiblen Personalkontingent oder sogar mit freien Mitarbeitern arbeiten.”

 

 

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