„Ich nehme die Berufung zurück“

verkündete Rechtsanwalt Buchholz, aus der Kanzlei Berger, im Namen seiner Mandantin Euroweb und im Beisein des Herrn Fratzscher am 10.05.2012 vor dem OLG Düsseldorf. Dies allein scheint mir, angesichts der Vielzahl, in der heutigen Zeit kaum noch eine Erwähnung wert, die Umstände, welche zu dieser Rücknahme führten sind allerdings höchst interessant und werfen, wie ich finde, ein sehr düsteres Licht auf das Rechtsempfinden des Kanzleiinhabers Berger, dessen Kanzlei ständig die Interessen der Firma Euroweb und deren Satelliten – Firmen vor Gericht vertritt.

Im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem OLG Düsseldorf sollte durch Zeugenvernehmung u.a. geklärt werden, ob dem Referenzkunden ein kostenloses Kündigungsrecht durch den ADM der Firma Euroweb eingeräumt worden war, so wie der Referenzkunde zu berichten wusste. Auf Seiten des beklagten Referenzkunden war eine Angestellte und für die Firma Euroweb der entsprechende ADM durch das Gericht geladen. Die Zeugen wurden gemäß §395 Abs. 1  ZPO zur Wahrheit belehrt, insbesondere auch über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Wahrheitspflicht ist auf Seite 1 des Protokolls zu lesen und dennoch scheint die Wahrheit ein extrem dehnbarer Begriff zu sein, wie der Verlauf der Vernehmung zeigen sollte.

Nach der Anhörung des Referenzkunden wurde dessen Angestellte als Zeugin vernommen und bestätigte dessen Ausführungen zum eingeräumten Kündigungsrecht glaubhaft, konnte dabei auch umfänglich erklären, warum sie den Ablauf des Gespräches und des darauf folgenden Rechtsstreites gut erinnern kann. Auch mehrmaliges insistieren des Senats erbrachte keinerlei Hinweise auf mögliche Absprachen zur Zeugenaussage mit dem Beklagten oder dessen Rechtsbeistand.

Nach Entlassung der Zeugin und kurzer Beratungsunterbrechung wurde nun der ehemalige ADM der Firma Euroweb zur Sache vernommen. Er kann sich erinnern im Auftrag der Firma Euroweb Referenzpartner gesucht zu haben, an Einzelheiten des Gesprächs mit dem Beklagten hat er keine konkrete Erinnerung, jedoch ein kostenloses Kündigungsrecht wurde nie eingeräumt und somit hier natürlich auch nicht. Der Zeuge erklärt auf Nachfrage des Senats, er habe nach Erhalt der Ladung ein Telefonat mit der Kanzlei Berger geführt, in welchem ihm der Sachverhalt erklärt und er zur Wahrheit gemahnt worden sei. Weitere Nachfragen des Rechtsanwalts Buchholz und des Senats zu mündlichen Zusagen auch im Zusammenhang mit dem Rücktritts- und Kündigungsrecht waren wenig ergiebig. Auf Nachfrage des Rechtsanwaltes Wachs bestreitet der Zeuge jemals kostenlose Leistungen versprochen zu haben und auch mündliche Zusagen seien nie gemacht worden, dies stellt Rechtsanwalt Wachs allerdings durch Zeugnis eines anderen, von eben diesem ADM „geköderten“, Referenzpartners unter Beweis, was natürlich sofort durch Herrn Buchholz bestritten und als verspätet gerügt wird. Die Sitzung wird erneut zur Beratung unterbrochen, um nach 5 Minuten unter Anwesenheit aller Beteiligten mit der weiteren Vernehmung des Zeugen fortgesetzt zu werden.

Auf Nachfrage des Senats erklärt der ehemalige ADM der Firma Euroweb, er habe im Rahmen dieses Verfahrens einen telefonischen Kontakt mit der Kanzlei Berger gehabt. Zudem habe es unmittelbar vor dem heutigen Termin ein Gespräch mit dem Kanzleiinhaber Berger gegeben.

„Bei diesem Termin wurde allerdings nicht eine Vorgabe gemacht, was ich zu sagen habe oder was ich nicht zu sagen habe“.

„Es ist so, dass mit mir auch durchgesprochen wurde, welche Fragen eventuell auf mich zukommen konnten. Es wurde aber nicht gesagt, was ich auf diese Fragen zu antworten hätte.“

Kurioserweise hatte der Senatsvorsitzende kurz vor Beginn der Verhandlung einen Telefonanruf einer Richterin am LG Düsseldorf erhalten, in welchem diese ihre Wahrnehmung wie folgt schilderte  

„…., dass eine Person, deren Beschreibung auf den Zeugen L::: passe, mit Rechtsanwalt Berger im Luisencafe gesprochen habe und dort im Einzelnen erörtert worden sei, was er sagen dürfe und was er nicht sagen dürfe.“

Demnach scheint es also doch ein “konspiratives” Treffen des Kanzleiinhabers Berger mit dem Zeugen der Klägerseite zum Zwecke eines “Briefings” gegeben zu haben.

Der Zeuge, darauf angesprochen:

„ Es ist richtig, dass mit mir die Fragen durchgesprochen worden sind und auch gesagt worden ist, was ich sagen soll.“

„Ich wurde nicht angestiftet, etwa die Unwahrheit zu sagen.“

Eine erneute Unterbrechung zur Beratung folgte und der Senat teilte nach Wiederaufnahme die vorläufige, jedenfalls für mich wenig überraschende, Beweiswürdigung mit. Den Aussagen auf Seiten des beklagten Referenzkunden wollte der Senat eher folgen und gehe folglich auch davon aus, dass ein kostenloses Kündigungsrecht eingeräumt worden war. Die Aussage des ehemaligen Euroweb-Mitarbeiters erschien dem Senat eher unglaubhaft.

Nach einer weiteren Unterbrechung erklärte Herr Buchholz die oben erwähnte Rücknahme der Berufung.

Meines Wissens nach saßen der Herr „Rechtsanwalt“ Berger und die „Gerichtsreporterin Gisela“ im Zuhörerraum und verfolgten das Geschehen, ersterer gar ohne zu erröten, aber auch ohne die falschen Angaben des ADM zu korrigieren. Ich hoffe ein solches Verhalten wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingehend geprüft und bei Bedarf auch entsprechend geahndet. Muss nicht gar ein solcher Vorgang zu weiteren Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben werden – immerhin besteht hier, zumindest nach meinem Dafürhalten, der Verdacht einer Anstiftung zu einer Falschaussage und damit ein Straftatbestand?

Die geschilderte Sitzung fand  im übrigen vor dem 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf              ( Az.: I-5 U 105/11 ) statt, der in der Vergangenheit schon häufiger in Berufungsverhandlungen der Firma Euroweb zu entscheiden hatte. Das aufmerksame,  umsichtige und folgerichtige Verhalten sowohl der Richterin am LG Düsseldorf, wie auch des hier entscheidenden Senats sei noch besonders lobend erwähnt.

Persönlich empfinde ich das Verhalten des Herrn Berger als einen Schlag ins Gesicht von Justitia und einem Organ der Rechtspflege unwürdig.

Auch die bisher so „objektiv“ berichtende „Gerichtsreporterin Gisela“ scheint zu diesem skandalösen Verhalten verständlicher Weise keine Worte zu finden und verzichtet somit lieber auf eine Berichterstattung, obgleich persönlich anwesend. Sollten Ihr allerdings die wesentlichen Aussagen in dieser Sitzung, aus welchen Gründen auch immer, entgangen sein, stehe ich ihr gerne mit einem Sitzungsprotokoll zur Seite – nicht, dass sie später wieder über die bösen Blogger, die doch gar keine sind, berichten muss, nur weil diese besser informiert sind.

 

Posted in Uncategorized | Tagged , , , , , , , , , , , , , , , | 1 Comment

Wer WAZ OnlineService bucht zahlt an Euroweb

Wer oder was hinter dem Label ” WAZ OnlineService ” steckt dürfte mittlerweile wohl jedem klar sein – die Euroweb Internet GmbH scheint das Renommee der WAZ-Mediengruppe für die eigenen, wie ich finde, fragwürdigen Geschäftsmethoden mißbrauchen zu wollen und offensichtlich auch zu können. Die Motivation zur Zusammenarbeit auf Seiten der WAZ-Mediengruppe scheint hier noch nicht ganz klar, Erklärungsansätze sind allerdings auszumachen.

Meiner Auffassung nach wird gerade durch die Schaltung der Seite www.waz-onlineservice.de versucht nicht nur künftige Kunden, sondern auch künftige Mitarbeiter über den wahren Hintergrund und den wahren Geschäftspartner, bzw. Arbeitgeber zu täuschen. Der Name der WAZ-Gruppe wird so wohl einzig als vertrauensbildene Maßnahme benutzt und dürfte mit dem eigentlichen Vertragsgrund – der Erstellung einer Website- nur wenig zu tun haben.

Schaut man sich das Konstrukt im Einzelnen an, so müssen folgende Aspekte zumindest nachdenklich stimmen.

1. Auch wenn auf den Vertragsformularen das Logo der WAZ OnlineService prangt und somit eine Verbindung zur WAZ-Mediengruppe  vermuten lässt, bleibt doch im Fuß des Formulares der Hinweis auf den wahren Vertragspartner erhalten. Die Ruhrgebiet OnlineServices GmbH mit ihrem Geschäftsführer Fratzscher und Sitz in der Hansaallee 299 in Düsseldorf scheint demnach das Geschehen zu bestimmen.

Wie ist die Firma Ruhrgebiet OnlineService GmbH entstanden? Firmenumbenennungen scheinen in der Geschäftswelt der Herren Preuss und Fratzscher, mittlerweile ist wohl auch die Kanzlei Berger infiziert, keine Seltenheit zu sein – über die Gründe darf gemutmaßt werden. Einst gab es eine Firma Eurotec, deren Betätigungsfeld im Rahmen der Sicherheitstechnik zu finden war, z.B. Alarmanlagen, aus dieser entstand dann die Firma Quam.tv, welche für Internetauftritte des Mittelstandes ansprechende Videofilmchen produzieren wollte. Aus Quam.tv wurde dann die vermeintliche “Nobelmarke” Maxclip, welche im Juno 2010 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Euroweb Internet GmbH schloss. Diese Firma Maxclip heißt nun heute durch eine weitere Umfirmierung Ruhrgebiet OnlineService GmbH und ist und bleibt somit unter der Führung der Euroweb. Einzig der Geschäftsführer dieser “Firma mit den vielen Namen” ist durchgängig ein Herr Fratzscher – dieser Herr Fratzscher, der tatsächlich über seine Firma “Webstyle GmbH” verlauten lässt, diese würde nur mit festangestellten Mitarbeitern arbeiten, auch in Jahren, in denen nach eigenen Aussagen gerade 0 Mitarbeiter im Jahresmittel beschäftigt waren. Mögliche Erklärungen hier: wenig Arbeit, jeweils neu ausgeliehene Angestellte von angegliederten Firmen, Lüge.

Der Zusammenhang der WAZ OnlineService mit der Firma Euroweb dürfte somit schon hinreichend erklärt sein, aber auch die Personalien der Verantwortlichen in Diensten der WAZ OnlineService spricht eine eindeutige Sprache und lässt wohl kaum Zweifel aufkommen. Linnemann, Depenbrock und ein aktueller Leitfaden von Christian Stein sind, wie ich finde, mehr als nur Hinweise auf eine Verquickung der WAZ mit der Euroweb, bei Bedarf kann ich die Zusammenhänge auch nochmals, Dank Xing, Facebook und anderer Portale thematisieren.

2. Auch die Aquisemethode scheint demnach durchaus nachvollziehbar, wird doch auch hier versucht das zukünftige “Partnerunternehmen” mit Hilfe des sog. “Antiverkaufs” zu ködern. Im Rahmen dieses “Antiverkaufs” soll der ADM den vermeintlichen Partner dahingehend manipulieren, dass dieser von sich aus einen Vertrag mit dieser, wie ich finde, dubiosen Firma abschliessen möchte. Die versprochene kostenlose Erstellung einer Homepage ist nur ein kleiner Teil des psychologisch gut ausgearbeiteten Leitfadens, den die ADM wortwörtlich wiedergeben können müssen. Glaubt der jeweilige, gerade besuchte, Geschäftsführer eines Unternehmens er sei etwas Besonderes und geniesse nun den Vorteil etwaiger Vergünstigungen, da er ja auch bereit ist im Gegenzug dem ihm jetzt verbundenen Unternehmen aktiv Hilfe zu leisten, so täuscht er sich erheblich.

Die arglistige Täuschung durch die Euroweb Internet GmbH ist längst aktenkundig und auch die Rechtsanwaltskanzlei Berger, die im Namen der Euroweb bis vor den Bundesgerichtshof zog, beugte sich, nach Anhörung vor demselben, dem Urteil des Landgerichts Hildesheim und ermöglichte so evtl. auch die Urteile aus Waiblingen und Kiel, die , wenn auch noch in der Berufung, einen gleichlautenden Tenor haben.

Wenn ich die mir zur Verfügung stehenden Unterlagen betrachte, diese mit Zeugenaussagen und Urteilen in Verbindung setze, bleibt mir – auch bei wohlwollender Betrachtungsweise – kein positiver Aspekt einer Zusammenarbeit mit jedwedem Ableger der Euroweb Internet GmbH und der WAZ.

Posted in Uncategorized | Tagged , , | 2 Comments

Kölner Stadt Anzeiger berichtet über Euroweb

Hallo Herr Berger,

ich distanziere mich ausdrücklich vom Inhalt der folgend verlinkten Seite und mache mir deren Inhalt nicht zu eigen – verlinke einzig aus informatorischen Gründen, um – neben den Aussagen der “Gerichtsreporterin Gisela Mertens” -  einen möglichst umfassenden Eindruck über die Geschäftspraktiken der Firma Euroweb zu ermöglichen.

http://www.ksta.de/html/artikel/1336637365172.shtml

Weiteres folgt.

 

Posted in Uncategorized | 8 Comments

Weitere Abmahnung des “Euroweb-Anwalt” Berger

“Euroweb-Anwalt”- da dies kein feststehender Begriff ist setze ich diesen in Anführungszeichen, halte die Bezeichnung für den keinesfalls ehemaligen Jurastudenten und schon garnicht heutigen “Rechtsanwalt” Berger jedoch für treffend, behauptet er doch stetig folgendes:

wie Sie wissen, vertreten wir ständig die rechtlichen Interessen der Firma Euroweb Internet GmbH, Hansaallee 299, 40545 Düsseldorf.

Nachdem ich nun einigen Befindlichkeiten des Herrn Berger hoffentlich ausreichend Sorge getragen habe, möchte ich zum eigentlichen Thema kommen, welches dergestalt daher kommt:

Wieder einmal scheint mir das, wie ich finde, Ich-bezogene Naturell des Herrn Berger die Oberhand über das rationale Denken gewonnen zu haben, zieht er sich doch auch hier mal wieder einen Schuh an, der ihm viel zu groß scheint. Konkret wird eine mögliche Erklärung zur Begrifflichkeit “Kanzleiasseln” abgemahnt, die als “bitterschwarzer Fachjargon” gekennzeichnet ist und einen, zumindest in Juristenkreisen, als allgemeingültiger Begriff für angestellte (anzulernende), schlecht bezahlte Juristen bekannt ist. Des weiteren führt der Herr Berger “diverse weitere Stellen” an, die die Rechte Dritter verletzen, ohne diese weiter zu benennen – keinesfalls mache ich mir (wie auch schon zuvor beschrieben) den Inhalt einer Verlinkung zu eigen, verlange aber auch von einem “Organ der Rechtspflege” genauere Angaben zu möglichen Verstößen, da ich ansonsten nicht adäquat reagieren kann.

Durch die herausgehobene Erwähnung des Beitrages des Users “NVA-Konteradmiral” vom 03.05.2012 in dem Schreiben des Herrn Berger darf wohl auch die Frage nach einer möglichen Zusammenarbeit (Abhängigkeit) nicht völlig außer Acht gelassen werden. Wird u.U. versucht abmahnungsfähige Aussagen zu provozieren, um so unliebsame Äußerungen im www zu negieren ?

 

 

 

Posted in Uncategorized | 12 Comments

Euroweb täuscht “Referenzkunden” arglistig urteilt das LG Bautzen

Dies Urteil des Landgerichts Bautzen verdient in mehrerer Hinsicht Beachtung und dürfte für die Rechtsanwaltskanzlei Berger, meiner Meinung nach, nahezu ein Armageddon sein. Gerade dieses Urteil hat eine Vorgeschichte, die zu einem Beschluß, einem Befangenheitsantrag und in Folge der Berichterstattung über ersteren auch zu Abmahnungen führte. Warum die Kanzlei Berger in diesem Falle so vehement versuchte ein positives Urteil für die Mandantin Euroweb zu erringen bleibt nur Vermutung, naheliegend scheinen mir jedoch vorausgegangene Urteile aus Bautzen, die unisono pro Euroweb ausfielen – vermutlich wollte man diese “Hochburg” nicht kampflos aufgeben.

Das vorliegende Urteil aus Bautzen Az.: 2 O 520/11 ist auch deshalb so beachtenswert, weil hier, wie ich finde, das erste mal die angeblich erlassenen Erstellungskosten ins Verhältnis zu den Vorträgen zu den Kalkulationen im Rahmen  des 649 BGB gesetzt werden.

Wenn ich (für mich) die Worte des Senatsvorsitzenden beim BGH rekapituliere, so habe ich die Vermutung auch er wollte damals nichts anderes ausdrücken – schließlich konnte er, nach meiner Erinnerung- nicht nur den Ausführungen des LG Hildesheim folgen, sondern sah auch die Ausführungen zu den Kalkulationen der Firma Euroweb in einem ähnlichen Licht.

Arglistige Täuschung der eigenen “Referenzkunden” scheint, zumindest nach der Ansicht verschiedener deutscher Gerichte, ein “prägendes” Merkmal der Euroweb Internet GmbH zu sein, soweit man es mit der Aquise dieser Kunden in Verbindung bringt. Wie mir scheint wird diese Methode zur Zeit noch etwas verfeinert und ich kann nur jedem Referenzkunden der Firma Euroweb und “Konsorten”, deren Vertrag demnächst ausläuft empfehlen bei Telefonanrufen der genannten Firmen niemals und wirklich -NIEMALS – einer Telefonaufzeichnung bezüglich etwaiger Vertragskonditionen zuzustimmen.

 

 

Posted in Uncategorized | 3 Comments

Euroweb und die “Referenzkundenmasche” erneut Thema im WDR

Der WDR behandelt im Rahmen seiner Sendung “Servicezeit” erneut die Thematik um die Firma Euroweb. Diesmal ist die Leiterin einer Malschule, ehemals gestandene Geschäftsführerin eines Unternehmens, die Betroffene, die sich, nach eigenem Empfinden, durch die Firma Euroweb betrogen fühlt und gegen diese Abzocke kämpft.

Der Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH  C. Preuss möchte sich nach zunächst erfolgter telefonischer Zusage dann doch lieber nicht vor der laufenden Kamera äußern, da er wohl Angst vor unliebsamen Fragen hat – ein Schelm, wer böses dabei denkt. Erinnert mich an die letzten Gerichtsurteile – ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil schien da für das “untergehende Schiff” Euroweb auch die bessere Alternative.

So hilfreich der Beitrag nicht nur für bereits Betroffene ist, bleibt leider doch wieder so Vieles ungesagt, da ansonsten vermutlich mit erheblichen Repressalien durch die Firma Euroweb und deren Haus- und Hofkanzlei Berger Law zu rechnen wäre. Keine 24 Stunden brauchte es wohl von Seiten der Euroweb, um den Beitrag aus der Mediathek des WDR zu entfernen und eine Wiederholung zu verhindern. Ein Hoch auf die Pressefreiheit und die einstweilige Verfügung. Der Beitrag ist war hier allerdings noch zu sehen :

www.konsumer.eu/video/205/Die+Firma+Euroweb+im+Brennpunkt

Vielen Dank an die mutige Leiterin der Malschule und Rechtsanwalt Musiol, der anscheinend die Handlungsweisen der Geschäftsführung der Euroweb mittlerweile treffend vorhersagen kann.

 

Posted in Uncategorized | 3 Comments

Weitere Niederlage für Euroweb

Eine Klagerücknahme führt am LG Düsseldorf zu einer weiteren Niederlage der Firma Euroweb vor einem deutschen Gericht. Mehr dazu hier:

http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=2076

Das Urteil des LG Kiel 2 O 135/11 findet man auch hier unter den Links / Urteile. Zur Erinnerung -> auch das Kieler Gericht erkennt eine arglistige Täuschung des Referenzkunden durch die Firma Euroweb.

Posted in Uncategorized | 4 Comments

Euroweb-Tochter Webstyle verliert Prozess vor dem LG Berlin mit Pauken und Trompeten

Die Webstyle GmbH und mit ihr der Geschäftsführer Fratzscher mussten jüngst in Berlin ein, wie ich finde, desaströses Urteil gegen sich hinnehmen. Das Landgericht Berlin, als zuständiges Berufungsgericht, erkannte nicht nur eine arglistige Täuschung durch die Webstyle GmbH zum Nachteil eines Referenzkunden, auch die im Verfahren durch die Rechtsanwaltskanzlei Berger vorgelegte Kalkulation gem § 649 BGB ihrer Mandantin Webstyle war “nicht schlüssig dargelegt”.

In der Begründung der, durch das Gericht festgestellten, arglistigen Täuschung folgt man, nach meinem Verständnis,  im wesentlichen den Ausführungen des LG Hildesheim in einem zumindest vergleichbaren Fall der Euroweb Internet GmbH.  Dieser Fall des Mutterkonzerns der Webstyle GmbH wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Berger bis vor den Bundesgerichtshof betrieben und endete nach einer mündlichen Verhandlung mit der Rücknahme der Revision durch Herrn Berger und Herrn Rechtsanwalt beim BGH Dr. Nasall. Als persönlich Anwesender kann ich mich noch sehr genau an die einleitenden Worte des Senatsvorsitzenden erinnern, der seine Meinung unmissverständlich zum Ausdruck brachte und nach meinem Dafürhalten die Rücknahme der Revision  als einzig möglichen Ausweg zur Vermeidung eines vernichtenden Urteils ließ. In der Urteilsbegründung arbeitet das LG Berlin die entscheidenden Punkte nochmals sehr gut auf, beläßt es aber nicht dabei und thematisiert auch die (wohlwollend ausgedrückt) “nicht schlüssige Kalkulation”.

Die Rechtsanwaltskanzlei Berger wollte im Auftrag ihrer Mandantin zuerst erhebliche Vertriebskosten und anderweitige Ausgaben geltend machen, hat dann, wie ich vermute, eine Regelung aus dem Baurecht zu Hilfe genommen, um die Offenlegung der Kalkulation zumindest im Umfang zu begrenzen. Auf diesen “Schachzug” fiel das LG Berlin allerdings nicht herein und meint eine Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen sei notwendig und hier nicht erbracht.

Durch den neuerlichen Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei Berger im Auftrag der Webstyle GmbH werden bisherige Ausführungen widersprüchlich und für das Gericht nicht nachvollziehbar.

Fazit: Die Rechtsanwaltskanzlei Berger verliert einen weiteren Prozess ihrer Mandantin Euroweb/Webstyle und muss sich vielleicht – wie ich persönlich hoffe und glaube – demnächst mit dem Vorwurf des (versuchten) Prozessbetruges beschäftigen.

Auch der Name des obsiegenden Rechtsanwaltes sei hier nochmals lobend erwähnt, wird Herr Rechtsanwalt Wachs in den kanzleieigenen Seiten der Kanzlei Berger doch auch regelmäßig mit Häme überzogen.

 

 

Posted in Uncategorized | Tagged , , , , , | 7 Comments

Rechtsanwalt Berger ist KEIN ehemaliger Jurastudent

So schnell kann man von falschen Voraussetzungen ausgehen, da glaubt man ein Seniorpartner und Kanzleimitbegründer, der sich selbst Rechtsanwalt nennt und auch als solcher bei verschiedenen Kammern eingetragen ist, habe auch Jura studiert und sei somit ein ehemaliger Jurastudent (z.B. http://www.kiel.de/rathaus/_meldungen/_meldung.php?id=4101 ) doch weit gefehlt – in einer neuerlichen Abmahnung behauptet der Herr Rechtsanwalt Berger ( oder darf ich das jetzt auch nicht mehr schreiben?)  ich würde ihn “Fälschlicherweise als ehemaligen Jurastudenten” bezeichnen und damit beleidigen und verleumnden. Einen Strafantrag habe er mittlerweile aufgrund § 187 Strafgesetzbuch gestellt.

Abmahnung vom 09.04.2012 hier als PDF.

Öffentlicher Brief an den Rechtsanwalt Berger, Werdener Str. 6, 40227 Düsseldorf

Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 09.04.2012

Sehr geehrter Herr Berger,

es entzieht sich meiner Kenntnis, ob Sie jemals zu einem sog. “Ehemaligen-Treffen” geladen wurden, dies scheint aber nach Ihrem heutigen Schreiben nicht der Fall zu sein.

Sie beschuldigen mich Sie “fälschlicherweise”als “ehemaligen Jurastudenten” bezeichnet und damit beleidigt zu haben. Ich beglückwünsche Sie nachträglich zu Ihren bestandenen Examina und Zulassungen, die ich zu keiner Zeit in Abrede gestellt habe.

Ehemalige Studenten haben den Status des Studierenden mittlerweile überwunden, dies kann selbstverständlich in der einen oder auch anderen Richtung geschehen, wenn ich Sie jedoch in Satz zwei meines Artikels mit “Rechtsanwalt Berger” tituliere bleibt wohl kaum Platz für Spekulationen. Als ebenfalls “ehemaliger” Studierender kann ich Ihre Ausführungen nicht einmal ansatzweise nachvollziehen, führten wir Studenten der Veterinärmedizin doch zur Studienzeit auch ein “stud.” mit in unserer Berufsbezeichnung. Die “Alten Herren” werden Ihnen vermutlich auch kaum folgen können. Davon abgesehen und auch keineswegs mit Ihnen in Verbindung gebracht, möchte ich auf folgenden Artikel hinweisen, um die Begrifflichkeit “ehemalige” genauer zu definieren.

http://www.ftd.de/karriere-management/:trotz-bestechung-am-institut-jurastudenten-behalten-doktortitel/50121002.html

Sie behaupten ferner in einem Artikel auf der kanzleieigenen Seite der Rechtsanwaltskanzlei Berger unter der URL: http://www.berger-law-duesseldorf.de/aktuelles/Laien-Publizist-aus-Meine-entgeht-mit-Unterlassungserklaerungen-einem-kostspieligen-Prozess.25620.php sei kein Bezug zu meiner Person erkennbar. Wie viele Veterinärmediziner, die  vormalige Referenzkunden der Firma Euroweb sind, im Internet einen Weblog zur vermeintlichen Aufklärung über die geschäftlichen Aktivitäten Ihrer Mandantin bereit halten und dann noch in Meine wohnen haben Sie denn vorzuweisen ?

Wer sich als “ehemaliger Student”, jedwelcher Couleur, beleidigt und verleumndet fühlt, sollte meiner Meinung nach einen Kurs in “Deutscher Sprache und Rhetorik” belegen und sich seiner Herkunft bewusst werden. Ihre Auslegung des geschriebenen Wortes und Ihre Denkweise sollten nicht nur mir, wie ich finde, zu Denken geben. (Eine vermutliche Verbindung zwischen dieser Abmahnung und likörhaltigen Ostereiern verbitte ich mir.)

Da ich Ihren Ausführungen wie o.g. nicht folgen kann werde ich also keinerlei Erklärung in Ihrem Sinne abgeben, sehe ich der Strafverfolgung gelassen entgegen und freue mich auf die angekündigte gerichtliche Auseinandersetzung.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Romaker

Nicht nur, dass ich den Begriff “ehemalige Jurastudenten” schon in einigen vorherigen Beiträgen genutzt habe und bisher keine Abmahnung oder ähnliche Regung der Gegenseite kam – insgesamt erscheint mir das Ansinnen des Herrn Berger doch eher lächerlich. Alle ehemaligen Gymnasiasten meiner Schule hätten ihr jeweiliges Abitur nicht bestanden, alle ehemaligen Bundeskanzler wären nur “erhöhte” Minister gewesen und die ehemalige DDR hat es vermutlich gar nicht gegeben – war nur Verleumndung – obwohl in diesem Falle……

Sachen (und Abmahnungen) gibt´s, da möchte man glauben das gibt´s doch garnicht und doch, da findet sich einer und dann..

 

 

 

 

Posted in Uncategorized | 8 Comments

Euroweb-Group verliert weitere Prozesse

Nachdem in letzter Zeit häufiger Verzichts- oder auch Verzichts- und Anerkenntnisurteile gegen die Euroweb-Group (wie sie sich selbst nennt) ergangen sind, folgen nun wieder Urteile, die sich zu lesen lohnen.

Das LG Hof Az.: 13 O 303/11 erkennt nach Würdigung des gesamten Sach- und Streitstoffes auf eine wirksame Anfechtung des Vertrages gemäß § 119 BGB wegen Irrtums. Die Firma Webstyle unterliegt und trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das LG Meiningen Az.: 2 O 744/11 (256) verurteilt den Beklagten zu einer Zahlung von 324 € und 5% der Kosten des Rechtsstreites. Zu 95 % hat die Firma Euroweb die Kosten des Rechtsstreites zu tragen und dürfte damit wohl als Unterlegene gelten. Nach Ansicht des Gerichts steht Euroweb gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB nur ein Zahlungsanspruch in Höhe von 5 % zu, dies vor allem da vermutlich alle vertraglich versprochenen Leistungen erspart worden sind, aber auch weil der Vortrag der Klägerin (Euroweb) nicht mit dem eigenen Bilanzwerk übereinstimmt und somit keine schlüssige Kalkulation zu § 649 BGB vorgelegt worden war.

Wie ich hörte soll sich auch in Bautzen und Berlin einiges getan haben – weitere Urteile werden alsbald nach ihrer Verkündung veröffentlicht. Mir ist als hätte ich mal wieder was von einer arglistigen Täuschung gehört – kann mich natürlich auch verhört haben.

Die Kalkulationsvorträge der verschiedenen Firmen innerhalb der “Euroweb-Group” bergen, obwohl  vermutlich überwiegend  aus Textbausteinen bestehend immer wieder Überraschungen. Da arbeitet die Webstyle GmbH plötzlich mit 300 festangestellten Mitarbeitern, obwohl in der Jahresbilanz von 2010 ganze 0 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt angegeben wurden. Das LG Berlin möchte daraufhin laut Beschluss vom 24.02.12 umfassende Aufklärung anhand konkreter Zahlen und dies nicht nur zu den Mitarbeitern, sondern auch zu den bearbeiteten Aufträgen und der Mitarbeiterstruktur (Programmierer, Vertriebsbeauftragte, usw) und ihrer Entwicklung. Dieser Vortrag soll sich vorzugsweise durch Vorlage entsprechender im laufenden Geschäftsgang erstellten kaufmännischen Unterlagen belegen lassen.

Aber auch die Euroweb Internet GmbH kommt mit weiteren Details und diese lassen die bisherigen Aussagen aus Düsseldorf, zumindest in meinen Augen, immer zweifelhafter erscheinen. Hatte man lange behauptet man arbeite ausschließlich mit festangestellten Mitarbeitern, so wurde diese Aussage bereits im letzten Jahr dahingehend relativiert, dass man sog. Freelancer zur Behebung von Arbeitsspitzen und für Spezialaufträge engagiere. So sollen im Jahr 2009 bei einer Neukundengewinnung von 3789 genau 96022,27   an Freelancer geflossen sein, dies entspräche 25,34 pro Kunde mal 4 Vertragsjahre käme man auf ersparte Aufwendungen von 101,36 , die sich Euroweb großzügiger Weise anrechnen lassen möchte.

Soviel Großmut macht misstrauisch – mich jedenfalls, wenn es sich um die Euroweb handelt.

Schauen wir uns also die vorgelegte Zahl der Neukunden in Verbindung mit den Jahresabschlüssen der Euroweb Internet GmbH an. Zwei Dinge interessieren in diesem Zusammenhang besonders:

1)Das Neugeschäft der Euroweb Internet GmbH ist im Geschäftsjahr 2009 um mehr als 32 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen.

2)Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 147 Angestellte.

Diese Angaben beziehen sich auf das Jahr 2009 und unter Zugrundelegung der Neukundenzahl ergibt sich für das Verhältnis Neukunden – Mitarbeiter folgendes Bild.

Geschäftsjahr Zuwachs Neugeschäft Neukunden Mitarbeiterzahl
2006 1758
2007 20% 2110 148 + 13 Azubi
2008 36% 2870 161 + 13 Azubi
2009 32% 3789 147
2010 5% 3978 147

Sollten diese Zahlen tatsächlich stimmen, so müssten die Angestellten der Firma Euroweb in den Jahren 2007 und 2008 entweder sehr faul oder sehr langsam gewesen sein. Nicht zu vergessen ist ja auch die laufende Betreuung der Bestandskunden, die 3 mal jährlich eine kostenlose Aktualisierung in Anspruch nehmen dürfen.

Mir jedenfalls erscheint dieses Konstrukt doch sehr fragwürdig und zumindest das LG Meiningen scheint ebenfalls einige Probleme mit der Schlüssigkeit des Vortrages der Firma Euroweb in Zusammenhang mit der Jahresbilanz zu haben. Vieleicht findet sich doch mal jemand Befugtes, der dort genauer nachschaut

Posted in Uncategorized | 5 Comments