Euroweb Internet GmbH und das vermeintlich kleinere Übel der arglistigen Täuschung

Vermutlich um ein wegweisendes, verbindliches und nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof auch zu erwartendes desaströses Grundsatzurteil gegen die Euroweb Internet GmbH zu vermeiden wurde die Revision gegen das Urteil des LG Hildesheim nach Beratung des Rechtsanwaltes beim BGH Dr. Nasall mit dem die Euroweb vertretenden Rechtsanwalt Berger zurück genommen.

Das Urteil des LG Hildesheim erlangte damit Rechtsgültigkeit und somit wurde, m. W. n., der Euroweb Internet GmbH erstmals eine arglistige Täuschung eines Partnerunternehmens, auch Referenzkunde genannt, gerichtlich attestiert. Und dies nicht etwa, weil ein Mitarbeiter des Unternehmens einen Fehler gemacht hat – Nein, ganz im Gegenteil scheint der Mitarbeiter dem geschulten Leitfaden gefolgt zu sein und dabei auch das so genannte “T-Konto” zur Anwendung gebracht zu haben. Der darin aufgebaute Vergleich zwischen “Kaufkunden” und “Referenzkunden” stellt nicht nur nach Auffassung des Hildesheimer Landgerichts, sondern auch nach Meinung des Senatsvorsitzenden der VII. Kammer beim BGH, Prof. Dr. Kniffka eine arglistige Täuschung dar. Der Vorsitzende lies an dieser Auffassung schon zu Beginn der Verhandlung keinerlei Zweifel aufkommen und führte in seinen einleitenden Worten weiterhin aus, dass er auch die von der Euroweb Internet GmbH vorgelegten Kalkulationen im Rahmen des § 649 BGB ähnlich bewerte. So sei sowohl im Verkaufsgespräch, wie auch auf dem “T-Konto” von kostenloser Erstellung die Rede, welche im Rahmen des Kalkulationsvortrages plötzlich mit erheblichen Beträgen abzurechnen sei. Auch hier dürfte der Euroweb Internet GmbH demnächst wohl Ungemach drohen, sollten sie den BGH erneut anrufen wollen.

Den Ablauf des Verfahrens möchte ich gerne aus meiner persönlichen Sicht schildern und dabei Bezug auf die Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei Berger nehmen, die auf der Düsseldorfer Internetseite der Kanzlei veröffentlicht wurden. Die sog. akademische Viertelstunde scheint sich in der Kanzlei Berger summiert zu haben, vielleicht macht sich auch allgemeine Somnolenz breit, wie anders ist es zu erklären, dass ein am 13. Oktober stattfindender Prozess auf der Internetseite der Kanzlei Berger bereits im September kommentiert werden kann ? Solch dumme Fehler unterlaufen doch keinen Profis – oder? Allerdings sprechen auch weitere Punkte in der Veröffentlichung der Kanzlei Berger für zumindest partiellen Bewusstseinsverlust, beginnend mit der Überschrift.

BGH vermag abstrakt bei Internet-System-Verträgen keine Arglist festzustellen und sieht mögliche konkrete Fragen der Kausalität zwischen Handlung (Referenzanwerbung) und Erfolg (Vertragsabschluss) als ggfs. weiter aufklärungsbedürftig an.

Als anwesender Zuhörer und bekennender Nichtjurist ist mir durchaus bewusst, dass der Bundesgerichtshof hier über einen ganz bestimmten Einzelfall, der zur Revision vorlag, zu entscheiden hatte. Insofern ist über abstrakte Denkmodelle keinerlei Aussage getroffen worden, da diese eben auch nicht zur Disposition standen. Und vielleicht gerade deshalb hat sich der Senatsvorsitzende sehr deutlich und, wie ich finde, unmissverständlich zum vorliegenden Fall geäußert und seine o.g. Ansicht kundgetan. Wenn auch als eigene Meinung deklariert wird sich der Vorsitzende in der Regel der Zustimmung seiner Senatskollegen sicher sein und genau so sind die Ausführungen des Senatsvorsitzenden zu interpretieren.

Die möglichen konkreten Fragen der Kausalität  wurden durch die Klägerseite, hier Euroweb Internet GmbH und somit Rechtsanwalt am BGH Dr. Nasall, thematisiert und stießen bei den Senatsmitgliedern, gemessen an der Körpersprache, wohl eher auf wenig Verständnis und bedurften somit auch keiner weiteren Aufklärung. Mir jedenfalls sind keinerlei Verständnisfragen des Senats in dieser Angelegenheit erinnerlich.

Nach Aussage der Kanzlei Berger wurde am 13.10.2011 beim Bundesgerichtshof (BGH) VII ZR 22/11 zu einem atypischen Aspekt des Internet-System-Vertrages der Euroweb Internet GmbH verhandelt. Den atypischen Aspekt suche ich bis heute vergeblich und dies wird vermutlich seinen Grund darin finden, dass ich einerseits die verschiedenen Leitfäden und Arbeitsanweisungen der Euroweb Internet GmbH kenne, andererseits zahlreiche Gespräche mit Betroffenen, auch “Referenzkunden” genannt, geführt habe und ebenso Aussendienstmitarbeiter vielfach Stellung bezogen haben. Das hier in Frage stehende “T-Konto” war und ist bisher ein fester Bestandteil der Akquisition der “Referenzkunden” und somit auch der arglistigen Täuschung und somit alles andere als Atypisch.

Den chronologischen Verlauf der BGH-Verhandlung verlassend möchte ich gerne folgenden Satz im Artikel der Rechtsanwaltskanzlei Berger gesondert gewürdigt wissen:

Da sich das Berufungsgericht jedoch wohl selbst nicht ganz sicher war, ob seine Interpretation in rechtlicher Hinsicht zu überzeugen vermag [.....], wurde mit dem Urteil des LG Hildesheim die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

Im Original liest sich das doch etwas anders – eher Euroweb-phob !!

Von einer Unsicherheit des entscheidenden LG Hildesheim kann ich hier beim besten Willen nichts erkennen. Nach eigener Darstellung glaubt man im Hause Berger sogar, die Zulassung der Revision beim BGH und ein anberaumter Verhandlungstermin sei an sich schon ein deutliches Zeichen für eine positive Grundstimmung des Senats der Firma Euroweb gegenüber.

Geradezu köstlich empfinde ich die kurze Würdigung der ausführlichen Einleitung des Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Kniffka. Ob sich der Vorsitzende über die sinnentstellende, wenngleich nicht wahrheitswidrige Darstellung freuen wird, bleibt abzuwarten. Was bleibt also bei Herrn Berger laut eigener Internetseite im Gedächtnis - eine fehlende Einführung in den Sach- und Streitstand, eine lediglich persönliche Einschätzung des Vorsitzenden und das der Senat ohne Vorberatung kein vorläufiges Ergebnis präsentiert.  So Überheblich, wie ich Herrn Berger nun einmal kennen gelernt habe, wird  über die wenig schmeichelhaften Ausführungen des Senatsvorsitzenden hinweg gegangen und mit keinem Wort erwähnt, dass dieser zu Beginn der mündlichen Verhandlung insistierend fragt, ob Euroweb diese Revisionsverhandlung wirklich führen wolle. Nach seiner Auffassung gibt es keinerlei Gründe zu einem anderem Ergebnis als einer arglistigen Täuschung kommen zu können und auch die senatsbekannten Kalkulationen zum § 649 BGB erscheinen ihm in einem ähnlichen Licht. Bei der ausführlichen und überaus deutlichen Darstellung des Sachverhaltes aus Sicht des Senatsvorsitzenden entglitten dem Herrn Berger zunehmend die Gesichtszüge, evtl. ist dies der Grund für die eher dürftige Darstellung des Geschehens auf der eigenen Internetseite.

Tatsächlich schien die aus dem Urteil des LG Hildesheim zitierte "Lockvogel-Entscheidung" des BGH hier unstreitig nicht anwendbar, wie von Herrn Rechtsanwalt beim BGH Dr. Nasall vorgetragen, allerdings hat dieser Umstand auch keinerlei Auswirkung auf die Tatsache der arglistigen Täuschung . Die weiteren Ausführungen Dr. Nasalls zur fehlenden Kausalität führten jedoch, wie bereits oben beschrieben, zu eher unverständigen und verwunderten Mienen der Senatsmitglieder. Die wirklich umwerfende Logik der folgenden Ausführung dürfte den Senat zutiefst beeindruckt haben. Zitat Kanzlei Berger:

Auch sei es nicht erforderlich, dass dem potentiellen Referenzpartner im Direktvertrieb zusätzlich das im Vergleich teurere Kaufkundenangebot der Klägerin zugänglich gemacht werde. Vom Kunden als Unternehmer könne vielmehr erwartet werden, dass dieser von sich aus die andere Möglichkeit in Betracht ziehe und gegebenenfalls ein Kaufangebot abgebe, anstatt Referenzpartner zu werden

Nach diesen Worten soll also der bloße Vergleich von Kaufkunden und Referenzkunden erlaubt sein, obgleich nur das Referenzkundenprodukt zum Verkauf steht, der somit versprochene Vorteil also tatsächlich überhaupt nicht besteht. Und nun soll der künftige Referenzkunde dem Außendienstmitarbeiter auch noch ein abweichendes Angebot machen, welches dieser laut Arbeitsanweisung nicht einmal selbstständig annehmen darf. Da denkt der Nichtjurist skurriler geht`s nimmer - und doch schlimmer geht immer. Auch Herr Berger möchte das drohende Unheil abwenden und bittet ums Wort, welches ihm der Vorsitzende mit dem Hinweis er möge sich zuvor mit seinem Anwalt beraten dann auch erteilt. Ein sichtlich aufgeregter Herr Berger flattert nun durch den Saal und gibt Erklärungen und Antworten auf Fragen, die gar nicht gestellt waren. Einige Aussagen sorgen für Unmut bei den anwesenden aktiven und gewesenen Referenzkunden und auch der Wahrheitsgehalt der Ausführungen wird teilweise bezweifelt. Gerade die Behauptung, die auch auf der Internetseite der Kanzlei Berger weiter propagiert wird, die Firma Euroweb würde potentiellen Referenzkunden bei Ablehnung des Direktvertriebsangebotes in Folge das Kaufkundenangebot anbieten, dürfte Anlass zur Prüfung geben.

Nachdem die Klägerseite, nach meinem Eindruck, zu keiner Zeit weder beim Senat, noch bei den anwesenden Zuhörern auch nur leise Zweifel an der Richtigkeit des Täuschungsvorwurfs des LG Hildesheim wecken konnte war es nunmehr an Rechtsanwalt beim BGH Dr. Kummer für die Beklagtenseite zu erwidern. In seiner bekannt sachlichen und unaufgeregten Art legte er dar warum die Kausalität eben nicht fraglich sei und das Berufungsgericht völlig zu Recht von einer arglistigen Täuschung ausging. Er schloss sich in seinen Ausführungen ausdrücklich der Auffassung des Senatsvorsitzenden an und beantragte die Revision gegen das Urteil des LG Hildesheim zurückzuweisen. Auch dies scheint Herr Berger erfolgreich verdrängt zu haben, wird auf der Kanzleiseite doch nur von dem hilfsweisen Antrag auf Zurückweisung der Revision aufgrund des § 649 BGB erwähnt.

Vermutlich haben die beiden Herren am Tisch der Klägerseite den gut formulierten und gehaltvollen Vortrag des Rechtsanwalts beim BGH Dr. Kummer genutzt, um die eindeutigen Signale des Senats zu interpretieren und erkannten die Aussichtslosigkeit ihres Tuns. Dieses Erkennen mündete dann in dem Schlusswort des Rechtsanwaltes Dr. Nasall, der die Rücknahme der Revision erklärte

Mit der Rücknahme der Revision wurde dem Senat leider die Möglichkeit genommen eine Einschätzung zu geben und ein abschließendes Urteil zu verkünden. Allerdings könnten sie dazu bald Gelegenheit haben, sollten das LG und das OLG Düsseldorf weiterhin eine gegensätzliche Meinung vertreten und in gleich gelagerten Fällen keine arglistige Täuschung erkennen. Ein divergierendes Urteil könnte eine weitere Verhandlung vor dem BGH notwendig machen und zu einem Grundsatzurteil führen.

Was bleibt ist ein rechtskräftiges Urteil, das die arglistige Täuschung eines Referenzkunden durch die Firma Euroweb Internet GmbH bestätigt. Die arglistige Täuschung findet sich hier in dem sog. "T-Konto", welches ein elementarer Baustein der Akquisemethode der Euroweb-Firmengruppe ist und bei jedem mir bekannten Verkaufsgespräch zum Einsatz kam.

Sind hier also tausende Kunden arglistig getäuscht worden mit dem Ziel sich einen monetären Vorteil zu verschaffen ?

Juristen nennen so etwas dann wohl Betrug, in diesem Falle wäre wohl auch die Gewerbsmäßigkeit nicht zu negieren und dürfte ganz empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Persönlich möchte ich mich noch bei der Beklagten bedanken, die trotz aller Widrigkeiten und schweren Stunden den langen und teilweise auch dornigen Weg bis zum BGH gegangen ist. Dazu gehört einiges ! Und auch der Rechtsbeistand sei lobend erwähnt, wieder einmal wurde sehr gute Arbeit geleistet vom Rechtsanwalt Herrn Stanger, tätig bei Appelhagen und Partner in Braunschweig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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12 Responses to Euroweb Internet GmbH und das vermeintlich kleinere Übel der arglistigen Täuschung

  1. Anka says:

    Thorsten, vielen Dank für die Zusammenfassung!
    Viele Grüße von Anka

  2. Klaus says:

    Immer wieder interessant, die Entwicklung der Geschichte hier zu verfolgen.
    Gibt es für die Beklagten keine Möglichkeit, einen Beschluss zu erzwingen? Es ist doch offensichtlich, dass mit diesen taktischen Spielchen nur das Geschäftsmodell über die Zeit gerettet werden soll. Man kann dem Herrn Anwalt B. Realitätsverlust und Größenwahn unterstellen aber daran glaube ich nicht. Die Fälle werden auf das Äußerste in die Länge gezogen und dann kalkuliert an die Wand gefahren. Die Masche zerfällt in Zeitlupe, beim nächsten BGH-Termin in ein paar Monaten oder Jahren, wird mit Sicherheit auch wieder in letzter Sekunde zurückgezogen, damit bloß keine Grundsatzentscheidung fällt. Zwischenzeitlich werden täglich neue „Partner“ rekrutiert.

  3. Andy Schulz says:

    Trotzdem scheint mir hier eine neue Qualität erkennbar. Während der große Partner lange Zeit unbesorgt die gerichtlichen Entscheidungen bis zur letzten Instanz suchte, ist er nun gezwungen, möglichst obergerichtliche Urteile zu vermeiden, da die nicht mehr nach seinem Geschmack auszufallen drohen. Damit reiht sich der Partner nun auch für alle erkennbar ein, wo er hingehört, in eine Reihe mit Firmen, die mit dubiosen Maschen den Kunden versuchen ihr Geld aus der Tasche zu ziehen.

  4. Jörg Reinholz says:

    Zitat:
    “Gibt es für die Beklagten keine Möglichkeit, einen Beschluss zu erzwingen?”

    Nein. Die Rücknahme der Revision ist ein einseitiges Rechtsgeschäft mit der zwingenden Auswirkung, dass das Verfahren beendet ist.

    Schade ist, dass der BGH nicht so reagierte wie einst das Amtsgericht München gegenüber dem notorischen Prozessbetrüger Günter Freiherr von Gravenreuth (verstorben durch Selbstmord am 22. Februar 2010)und im Protokoll recht deutlich wurde.

    Ein “die Parteien verhandelten den Sachverhalt streitig” war nach meinem Ermessen hier zu wenig, denn auch ein Protokoll kann eine wertvolle Vorlage für weitere Verfahren darstellen und diese sogar vermeiden helfen. Das ist nach meiner Auffassung hier gegeben, deshalb ist es auch wichtig, den tatsächlichen Verfahrensverlauf öffentlich wieder zu geben und der Kanzlei Berger mit deren offensichtlich falschen Darstellung nicht das Feld zu überlassen.

  5. Anonymous says:

    Und jetzt, Fastix, genau da, wo Du liegst: Dein eigenes, kleines Alaska! So kalt, so verlassen und leer: Die Welt zwischen durchdringenden Blicken und dem Klang vom Untergang Deiner zitternden Lippen. Inmitten von “Alles wird Gut” und “Ich habe den Mut” steht ein “Bitte, nehmt mich in Eure Mitte” in der Farbe von Blut im Schnee in Weiß in Deinem Alaska. Trotz des Gefühls, dass Dein Ende sich nähert, schlägt Dein emsiges Herz immer schneller in Wut und … Schmerz! Da wo Du jetzt liegst, Jörg, will Niemand Dir zuhören, Du bist ohne Freunde, verloren gegangen im Meer von Komplexen, hast den 1. Platz belegt im Wettbewerb: “Untermieter des kleinen Mannes”, fühlst jede Träne ätzend Dich benetzen, willst zuhören, doch wer außer Dir liegt noch hier in Deinem Alaska? Dein eigenes, endloses Weiß spiegelt sich im Kristall aus Eis, Du fühlst wie der Wahnsinn nach Dir greift, atmest kurz ein, setzt an und endlich….springst Dich frei! Und jetzt, Jörg, genau da, wo Du fliehst vor’m eigenen kleinen Alaska: So weit, weiß und leer. Die Welt voll mit steinernen Blicken und eisigen Winden, die das Atmen im Keim schon ersticken, inmitten von Werden und Warten und Entfernungen raten bleibt die Lüge vom Freisein ein Sterben auf Raten. Und wieso, wenn es doch stimmt, dass sich die Erde um die Sonne bewegt, sind dann immer die Anderen Sieger, nicht Du, Fastix, in Deinem Alaska? Ich weiß noch, Jörg, wie du sagtest: “Nie werde ich dem Osten entfliehen!” Aus Bautzen klangen diese Schreie. Fastix hatte nie viel Geld, aber jeden Tag mega Brand Rewe-Markt, Rotwein im Tetrapack für den Weg gezockt. Heute noch denk ich dran, als ob’s gestern war. Doch, Jörg, wie allseits bekannt ging’s auch nach Bautzen für Dich weiter bergab: Perspektive für’n Arsch, kreidebleiches Gesichter, der Zopf ab, schon schwer von der Zeit gezeichnet: Zuviel Korn und Wein treibt Deine Sorgen stets heim ins kleine Alaska, da wo Du jetzt liegst, Kassel, im 4. Stock, ertrinkst an der Juristerei in Deinem Alaska…

  6. Andy Schulz says:

    O.K., manche von traumatischen Erlebnissen Betroffene neigen zu gewisser Verbissenheit und Übertreibung. Aber erstens ist für solche Reaktionen immer noch der Verursacher letzlich verantwortlich und zweitens was Anonymos da schreibt ist auch eine Übertreibung nämlich in die andere Richtung. Vielleicht weiß ich ja auch zu wenig über die Hintergründe und wer überhaupt Fastix ist, aber hier ist ein wichtiges Forum für Betroffene, bemüht diesen zu helfen und dabei trotzdem sachlich und ausgewogen. Das soll es bitte bleiben.

  7. Jörg Reinholz says:

    Die Rechtsfreie Zone Euroweb meldet aktuell ein weiteres Verfahren und einen weiteren Grund weshalb nunmehr das Landgericht Hannover eine Zahlungsklage der Webstyle GmbH abwies: Kein rechtsgültiger Vertrag wegen eines “Mangels in der Willensübereinstimmung”. Die Webstyle hatte wohl beim Vertragsabschluss keine genügende Leistungsbeschreibung geliefert.

    Das Urteil in der Sache 9 O 153/10 des LG Hannover sei noch nicht rechtsgültig, im Berufungsverfahren habe das OLG Celle aber durchblicken lassen, dass es das Urteil nicht aufheben werde.

    Ich mache Sorgen wegen des Gesundheitszustandes des Autors der Nachricht vom “Oktober 21, 2011 um 7:55″. Wäre der nicht anonym, ich würde ihn dem zuständigen Gesundheitsamt melden, auf dass sich ein Arzt um liebevoll um ihn kümmere, ihm eine schöne weiße Jacke anziehe und ihm einen schönen, ruhigen Ort zeige.

  8. Anka says:

    Wie wäre es, wenn jemand Kundiges die bewußt irreführenden Veröffentlichen und öffentlich dargestellte Verdrehungen dieser Kanzlei zu hier betreffenden Urteilen abscannt, diese mit den tatsächlichen schriftlichen Behauptungen der Amts- und Landerichte sowie des BGH vergleichend und übersichtilich anordnet – und die so belegten Falschbehauptungen der Anwaltskammer präsentiert? Mit der Fußnote: “CC an: VII Zivilkammer des BGH…..” (und der jeweils betroffenen Gerichte)?

    Ich würde es glatt selbst tun, wenn ich das nötige Know-How hätte, doch hierzu ist konkretes Fachwissen gefragt.

    Anka

  9. hugo says:

    hallo,ich danke für die aktuelle und profunde Information.Euere Web-side ist ein gutes und angemessenes Gegengewicht gegen die Machenschaften der Kanzlei Berger.

    Ich bin Vertreter einer Eurowebgeschädigten aus Lünen (Vertrag vom 7.4.2009-gekündigt am14.4.2009)Der Rechtsstreit befindet sich in der ersten Instanz.Er wurde kürzlich vom AG an das LG Düsseldorf verwiesen, nachdem die Klageforderung nach einer neuen”Abrechnung”auf 6500,,-€ erhöht worden ist.Im Rahmen der jetzt notwendigen Stellungnahme will ich zu dem Aspekt der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung vertieft vortragen.Hierfür benötige ich den seinerzeit
    von Euroweb verwandten Leitfaden für die Marketing-Beauftragten. Kann jemand
    mir diesen bitte zusenden? Ich glaube, es besteht die Chance für einen Grundsatzent-
    scheidung.
    Herzliche Grüße

    Hugo

  10. Anka says:

    Hallo Hugo,

    bitte wende Dich direkt an Thorsten Romaker. Vielleicht kannst Du ihm vorab per Mail auch Deine Gerichtsunterlagen zukommen lassen? Oder Du gibst dem Anwalt die Adresse von Herrn Wachs, dann können die beiden von Kollege zu Kollege direkt kontaktieren. Alles Gute,

    Anka

  11. “Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein “äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens” gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist. “

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